Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: April 2026
für die Vermietung von Eventlocations der H.R. Siegl GmbH, Schönbrunner Straße 31, 1050 Wien, E-Mail: office@filmquartier.at (nachfolgend „Filmquartier") gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber").
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über die kurzzeitige Vermietung von Räumlichkeiten und die Erbringung damit verbundener Dienstleistungen zwischen Filmquartier und dem Auftraggeber.
1.2 Individuelle Vereinbarungen (z.B. in Angeboten oder Buchungsbestätigungen) haben Vorrang vor diesen AGB.
1.3 Abweichende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Filmquartier ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Buchung und Vertragsabschluss
2.1 Anfragen über das Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Buchungsbestätigung (per E-Mail) seitens Filmquartier zustande.
2.2 Das Angebot von Filmquartier ist freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
2.3 Mit der Buchungsbestätigung akzeptiert der Auftraggeber diese AGB.
3. Leistungsumfang
3.1 Filmquartier stellt dem Auftraggeber die gebuchten Räumlichkeiten für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Buchungsbestätigung.
3.2 Die Grundausstattung der jeweiligen Location (Möblierung, technische Basisausstattung, WLAN) ist im Mietpreis inkludiert, sofern nicht anders angegeben.
3.3 Zusatzleistungen (z.B. erweiterte Technik, zusätzliche Möblierung, Dekoration) werden gesondert vereinbart und berechnet.
4. Preise und Zahlung
4.1 Es gelten die im jeweiligen Angebot ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2 Nach Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtbetrags fällig. Die Restzahlung ist spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin zu leisten.
4.3 Rechnungen werden per E-Mail zugestellt. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang fällig.
4.4 Bei Überschreitung der gebuchten Nutzungsdauer wird die zusätzliche Zeit anteilig auf Basis des Tagespreises berechnet.
5. Stornobedingungen
5.1 Für außerhalb der nachstehenden Fristen stornierte Buchungen fällt eine Administrationsgebühr von € 300,- an.
5.2 Ab 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin ist eine Stornogebühr von 50 % des Gesamtbetrags zu entrichten.
5.3 Ab 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin beträgt die Stornogebühr 100 % des Gesamtbetrags.
5.4 In der Hochsaison (15. März – 15. Juli bzw. 1. September – 15. Dezember) verlängern sich die Fristen: Die 50 %-Stornofrist beginnt bereits 8 Wochen vor dem Veranstaltungstermin.
5.5 Die Stornierung muss schriftlich (per E-Mail) erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang beim Filmquartier.
| Zeitraum | Nebensaison | Hochsaison |
|---|---|---|
| Außerhalb der Fristen | € 300 Administrationsgebühr | |
| Ab 4 Wochen (bzw. 8 Wochen) vorher | 4 Wochen → 50 % | 8 Wochen → 50 % |
| Ab 2 Wochen vorher | 100 % | |
6. Nutzung der Räumlichkeiten
6.1 Die Räumlichkeiten dürfen ausschließlich für den vereinbarten Zweck genutzt werden. Eine Untervermietung oder Weitergabe an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Filmquartier nicht gestattet.
6.2 Die vertraglich vereinbarte maximale Personenanzahl darf aus feuerpolizeilichen Gründen nicht überschritten werden.
6.3 Der Auf- und Abbau ist innerhalb des gebuchten Zeitfensters durchzuführen, sofern nicht gesondert vereinbart.
6.4 Alle Veranstaltungen enden spätestens um 23:00 Uhr. Abweichungen bedürfen der vorherigen Abstimmung.
6.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, auf die Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen und übermäßige Lärmbelästigung zu vermeiden.
7. Catering
7.1 Filmquartier verfügt über einen bevorzugten Haus-Caterer. Der Einsatz externer Catering-Anbieter ist nach vorheriger Absprache möglich.
7.2 Die Nutzung der Küche ist nur nach gesonderter Vereinbarung gestattet.
8. Schadenshaftung und Reinigung
8.1 Der Auftraggeber haftet für alle Schäden an den Räumlichkeiten, dem Mobiliar und der technischen Ausstattung, die durch ihn, seine Gäste, Mitarbeiter oder beauftragte Dritte verursacht werden.
8.2 Schäden sind unverzüglich nach Feststellung dem Filmquartier zu melden.
8.3 Eine Endreinigung ist im Mietpreis gemäß Angebot inkludiert. Bei grober Verschmutzung oder außergewöhnlichem Reinigungsaufwand werden die Mehrkosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
9. Haftung des Filmquartier
9.1 Filmquartier haftet uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
9.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Filmquartier nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
9.3 Die Haftung für die Garderobe und mitgebrachte Gegenstände der Gäste ist ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
10. Versicherung
10.1 Dem Auftraggeber wird empfohlen, eine Veranstalterhaftpflichtversicherung für die gebuchte Veranstaltung abzuschließen.
10.2 Filmquartier verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung für die reguläre Nutzung der Räumlichkeiten.
11. Bild- und Medienrechte
11.1 Filmquartier behält sich das Recht vor, während oder nach Veranstaltungen angefertigte Fotos und Videos für eigene Marketingzwecke (Website, Social Media, Druckmaterialien) zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht vor der Veranstaltung schriftlich widerspricht.
12. Höhere Gewalt
12.1 Kann eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z.B. Pandemie, behördliche Auflagen, Naturereignisse, Krieg) nicht stattfinden, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag ohne Stornogebühr aufzulösen oder die Veranstaltung auf einen Ersatztermin zu verschieben.
13. Vertraulichkeit und Datenschutz
13.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit dem Vertrag erlangten vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln. Die Geheimhaltungspflicht gilt über die Vertragsdauer hinaus.
13.2 Filmquartier verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich gemäß DSGVO und dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG). Details zur Datenverarbeitung findest du in unserer Datenschutzerklärung.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Es gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
14.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
14.3 Sofern der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des KSchG, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist das für 1050 Wien sachlich zuständige Gericht Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis.
14.4 Filmquartier ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail informiert.
15. Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Filmquartier ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
